Bei welchen Erkrankungen kann man eine VOR-Reha durchführen?
Die verhaltensmedizinisch orientierte Rehabilitation ist indikationsübergreifend konzipiert. In ihrem Rahmenkonzept legt die Deutsche Rentenversicherung fest, dass alle Reha-relevanten Indikationsbereiche für eine VOR-Reha in Frage kommen.1 Dies schließt orthopädische, kardiologische und onkologische Grunderkrankungen ein. Bisher wird das Konzept jedoch in erster Linie im Bereich der Orthopädie angewendet. Grundsätzlich ist eine Behandlung aber bei folgenden Krankheiten und Beschwerden möglich:
- Arthrose und andere Gelenkerkrankungen
- Chronische Schmerzen
- Chronische Rückenschmerzen
- Chronische Schulter-Nacken-Schmerzen
- Erkrankungen und Deformitäten der Wirbelsäule
- Bandscheibenschäden
- Knorpelerkrankungen und -schäden
- Verletzungen der Bewegungsorgane
- Versorgung mit Endoprothesen, Implantaten oder Transplantaten
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Bluthochdruck (Hypertonie)
- Diabetes mellitus
- Herzrhythmusstörungen
- Koronare Herzkrankheit
- Operationen am Herzen, an Herzklappen oder Gefäßen
- Herzinsuffizienz
- Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK)
- Chronische Lungenerkrankungen (z. B. COPD)
- Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts
- Nierenerkrankungen (z. B. chronische Niereninsuffizienz)
- Krebserkrankungen (z.B. Lungenkrebs, Brustkrebs, Darmkrebs)